Amüsantes aus dem täglichen Kampf gegen Spam
Wie bereits angedeutet, hier nun die Inkasso-Moskau-Geschichte vom Demognom:
Dieser bekam vor einiger Zeit diesen schönen Mahnbescheid von der Firma “Deutsche Inkassostelle GmbH”.
Interessantes Schreiben, Interessanter Firmenname, die Forderung - absolut Gegenstandslos. Da es nach wie vor Firmen wie die Deutsche Inkassostelle gibt, die solche Schreiben rausdonnern, ist zu davon aus zu gehen, dass nach wie vor genügend Menschen darauf hereinfallen. Nicht der Demognom, und so schrob er folgenden Brief per Einschreiben Rückschein:
“- PER EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN -
An die
Deutsche Inkassostelle GmbH
z. Hdn. Herrn Polzin
Mergenthaler Allee 79-81
65760 Eschborn
Saarbrücken, den 1. Dezember 2006
Aktenzeichen 0019/41/XXXXXXX
Forderung der Firma RC Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd.
Sehr geehrter Herr Polzin,
heute erreichte mich Ihr Schreiben vom 26. November 2007 mit einer Forderung über 118,98 € im Auftrag der Firma RC Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd., die aus einem Vertrag vom 26. September 2007 bezüglich eines Projektes „swinger-check“.
Dieser Forderung werde ich nicht nachkommen.
Wenngleich ich Ihnen gegenüber nicht zu einer Stellungnahme verpflichtet bin, ist es mir doch ein Bedürfnis, den Sachverhalt hier einmal klarzustellen, da jegliche Kontaktaufnahme mit der oben genannten Firma offensichtlich sofort einen dubiosen Vertragsabschluss mit sich bringt.
Ende September erhielt ich eine Email, in welcher reißerisch für die Seite „swinger-check“ geworben wurde. Was mich an dieser Mail stutzig gemacht hatte, war die Tatsache, dass ich darin als bereits registrierter Nutzer angesprochen wurde. Da ich Spam-Mails und ihre lästigen kleinen Derivate nicht nur einfach lösche, sondern mich bei besonders dreisten bemühe, deren Ursprung herauszufinden, um sie dauerhaft zu bekämpfen, habe ich auf den in der Email enthaltenen Link geklickt, um über ein Impressum den Betreiber der Seite ausfindig zu machen. Dieser war in der Mail nämlich nicht zu erkennen. Wie Sie zweifelsfrei wissen, gelangt man durch den Klick auf den Link in der Email auf eine Seite, auf der sich nichts weiter als ein weiterer Link befindet: „Hier geht´s weiter zu swinger-check“.
Durch einen Klick auf diesen Link schließlich schließt man angeblich einen Vertrag mit der oben genannten Firma.
Die Sache hat einen Haken: Betrachtet man die Seite einmal genauer, so stellt man fest, dass man durch den Klick auf den „Hier-geht´s-weiter“-Link nicht nur den kostenpflichtigen Bereich der Seite betritt, man hat auch ein PHP-Skript ausgelöst, welches – nicht transparent oder vorhersehbar für den Nutzer – diesen anhand einer in dem Email-Link versteckten ID-Nummer identifiziert, ihn mit einer Adressdatenbank von mit Sicherheit mehr als zweifelhafter Legitimation in Verbindung bringt und dann automatisch ein Anmeldeformular ausfüllt. Von alledem bekommt der Nutzer nichts mit. Er wird bis zu diesem Zeitpunkt auch nicht hinreichend über die allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert, geschweige denn dazu aufgefordert, diese vor Vertragsabschluss zu akzeptieren.
Seriöse Firmen lassen den Nutzer einer Seite ein entsprechendes Anmeldeformular selbst ausfüllen, der Nutzer muss die AGB der Seite vor Vertragsabschluss gesondert akzeptieren, bekommt dann erst eine Email mit vorläufigen Zugangsdaten, mit denen er eine Anmeldung in einem zweiten Schritt bestätigen muss. Das einmalige Anklicken eines Links, der lediglich mit „Hier weiter zu swinger-check“ beschriftet ist, kann in wohl kaum als eine Willenserklärung (im Hinblick auf einen gesetzlich wirksamen Vertragsabschluss) im Sinne des BGB interpretiert werden. Ebenso sieht es im Übrigen auch das Amtgericht München, dessen Urteil Sie aber sicher kennen (AG München, 16. Januar 2007, AZ 161 C 23695/06). Im Übrigen: Ich werde mich als glücklich verheirateter Familienvater, ein echtes Interesse an promiskuitierender Freizeitbeschäftigung kurz einmal hypothetisch angenommen, wohl
kaum mit meiner echten Adresse auf einer Schmuddelseite anmelden.
Zwar liegt die Geschäftsführung der RC Online-Vermarktungsgesellschaft in den Händen von einer Frau Ines Kuster, der eigentliche Betreiber der Seite, Herr Christian Riebold, ist in den einschlägigen Foren zu den Themen „Internetbetrug“ oder „Verbraucherschutz“ einschlägig bekannt. Allein die Tatsache, dass sich der Firmensitz in London befindet, die zugehörige Service-Nummer mit 01805
anfängt und der Gerichtsstand in der Schweiz liegt, zeigt, dass es sich bei den von Herrn Riebold betriebenen Seiten um solche mit betrügerischen Absichten handelt. Hier werden mit Hilfe von arglistiger Täuschung mehr als fragwürdige Verträge geschlossen und dann entsprechende Forderungen gestellt.
Da ich den von Ihnen erwähnten Vertrag vom 26. September als nicht wirksam ansehe und darüber hinaus die „Dienste“ der Seite „swinger-check“ nachweislich nicht ein einziges Mal in Anspruch genommen habe, sehe ich die Forderung von 85,- € als nichtig an. In diesem Zusammenhang entbehren die von Ihnen aufgestellten Gläubigerkosten, Inkassogebühren, Auslagen und Zinsen (insgesamt 33,98 €, laut Internet sogar inzwischen 34,07 €) jeder Grundlage.
Sollten Sie weiterhin an Ihren Forderungen festhalten, so schlage ich vor, deren Rechtmäßigkeit von einem Gericht bewerten zu lassen. Einer eventuellen Klage durch die RC Online- Vermarktungsgesellschaft Ltd. jedenfalls sehe ich nicht nur absolut gelassen entgegen, mein Anwalt und ich freuen uns sogar darauf, uns die Geschäftspraktiken (vor allem das Zustandekommen von Vertragsabschlüssen) des Herrn Riebold von ihm persönlich vor Gericht minutiös darlegen zu lassen.
Nun zu Ihnen. Die Art und Weise, in der Sie mir gegenüber auftreten, beeindruckt mich überhaupt nicht. Die Tatsache, dass Sie Ihre Arbeitskraft in den Dienst eines Trickbetrügers stellen, zeugt von einer nicht gerade seriösen Geschäftgrundlage. Dass Sie sich darüber hinaus in Ihrem ganzen Auftreten wie eine Bundesbehörde „verkleiden“ („Deutsche“ Inkassostelle, ein extra „Aktenzeichen“, das für Behörden typische Papier und Layout, etc.), mag andere Opfer Ihrer Auftraggeber einschüchtern, ich finde es allenfalls beschämend. Dass Sie meinen Namen samt Adresse im Zusammenhang mit der keineswegs haltbaren Forderung einer schmierigen kleinen Pseudo-Porno- Seite unter der Überschrift „Schuldnerverzeichnis.de“ ins Internet stellen, setzt dem ganzen nicht nur die Krone auf, ich werde durch meinen Anwalt prüfen lassen, inwieweit hier der Tatbestand der Verleumdung gegeben ist und behalte mir in diesem Zusammenhang weitere rechtliche Schritte gegen Sie vor.
Abschließend fordere ich Sie im Rahmen mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf,
• von weiteren lächerlichen, da unhaltbaren Forderungen Abstand zu nehmen, sowie
• meine Daten unverzüglich und vollständig aus dem Internet und aus Ihren Datenbanken zu
löschen.
Ich räume Ihnen dazu die gleiche Frist ein, die Sie mir zur Begleichung meiner „Schulden“ zugestanden haben, nämlich fünf Tage ab Zugang dieses Schreibens. Ich erwarte innerhalb dieser Frist den Zugang der oben erwähnten Unterlassungserklärung. Sollte diese in dem genannten Zeitraum nicht bei mir eingehen, werde ich meinen Anwalt mit der Angelegenheit betrauen.
Für heute verbleibe ich, verbunden mit den besten Wünschen für eine ruhige und besinnliche Adventszeit, sowie dem Ausdruck vorzüglichster Hochachtung
Demognom”
Soweit die Antwort - wobei mir gerade auffällt, dass ich noch gar nicht nachgefragt habe obs schon ne Reaktion gab.
Anyway: wichtige Zusammenfassung für alle ähnliche Probleme haben:
- Prinzipiell solche Forderungen NICHT bezahlen, egal was in dem Brief steht!
- Androhungen wie SCHUFA-Einträge sind gegenstandslos. SCHUFA-Einträge kann nur bewirken, wer einen Gerichtlich Wirksamen Titel erwirkt hat. Wer also in der Angelgenheit noch nicht vor Gericht gestanden hat, wird auch keinen SCHUFA-Eintrag bekommen.
- Antwortschreiben (und das Poto) wie das obige kann man sich getrost sparen, es sei denn, man macht sich wie wir einen Spaß daraus, diese Pfeiffen zu ärgern









Am 22. Dezember 2007 um 16:03 Uhr
Es gab natürlich noch keine Antwort. Ich habe fleißig Screenshots gemacht (von der Inkasso-Seite, die meinen Namen ins Netz stellt) und lasse mich beraten, wie wir die Firma weiter ärgern können (für die Juristen unter Euch: gutgläubiger Erwerb von Forderungen). Die Original-Porno-Seite gibt es natürlich schon längst nicht mehr… Fetten Dank an den zoohelter, der mein Antwortschreiben veröffentlicht, und so vielleicht anderen verängstigten Usern Mut macht, sich gegen die dreiste Abzocke zur Wehr zu setzen (Abschreiben ausdrücklich erwünscht!). Merry Xmas! Demognom